Privatpersonen, Unternehmen und Existenzgründer kommen im Alltag mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen in Berührung. Gerne berate ich Sie in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsrecht
    Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (sog. Individualarbeitsrecht) sowie die gemeinschaftlichen Interessen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden einschließlich deren Vertretungsorgane (sog. kollektives Arbeitsrecht). Aufgrund des besonderen arbeitsvertraglichen Schuldverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das überwiegend wirtschaftliche und für Arbeitnehmer sogar existentielle Belange berührt, verlangt das arbeitsrechtliche Mandat eine außerordentlich sensible Bearbeitung. Arbeitgebern und Arbeitnehmern stehe ich gerne zur Seite bei:
    • der Beratung in allen Fragen rund um die Kündigung, den Kündigungsschutz, Abmahnung, befristete Arbeitsverträge, Lohn und Gehalt, Überstunden und deren Vergütung, Urlaubsansprüchen, Zeugniserteilung und Wettbewerb;
    • der Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Abfindungen;
    • der Interessenwahrnehmung vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzprozessen, Versetzungsprozessen, Haftungsprozessen und Gehaltsklagen;
    • u.a.
  • Gesellschaftsrecht
    Im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb eines Unternehmens kommt dem Gesellschaftsrecht besondere Bedeutung zu. Das Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Es enthält u.a. Vorschriften über die Rechtsform, die Vertretung nach Außen, die Haftung der Gesellschafter und die Beendigung bzw. Auflösung der Gesellschaft. Ich biete Ihnen auf diesem Gebiet folgende Leistungen:
    • Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Fragen aller Art, insbesondere hinsichtlich Rechtsformwahl, Vertretungsregelungen, Haftung und Liquidation;
    • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Neugründung;
    • Beratung bei Umstrukturierung Ihres Unternehmen einschließlich der erforderlichen Vertragsgestaltung;
    • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Auseinandersetzungen innerhalb der Gesellschaft;
    • u.a.
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter bei vermieteten Wohn- oder Gewerbemieträumen. Ein Großteil der Bevölkerung lebt in angemieteten Wohnräumen. Insoweit kommt dem Wohnraummietrecht eine besondere soziale Verantwortung zu.
    Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet Regelungen für das Sondereigentum an einem Grundstück. Das Sondereigentum kann an einer Eigentumswohnung in einem Wohngebäude oder an einem Reihenhaus mit gemeinsamen Grundstück begründet sein.

    Für Vermieter oder Mieter biete ich folgende Leistungen:
    • Beratung bei Abschluss von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen;
    • Durchsetzung oder Abwehr von Kündigungen sowohl bei Wohnraum als auch bei Gewerberäumen;
    • Beratung bei Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen;
    • Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen, Mietminderungen;
    • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen;
    • Beratung betreffend Mietsicherheit (Kaution) und Nebenkostenabrechnungen;
    • u.a.

    Für Wohnungseigentümer oder Hausverwaltungen biete ich folgende Leistungen:
    • Prüfung und Beratung bei Kaufverträgen über eine Eigentumswohnung;
    • Beratung bei Erstellung einer Teilungserklärung;
    • außergerichtliche Beratung im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen und der gerichtlichen Beschlussanfechtung;
    • Beitreibung von Wohngeldforderungen oder Durchsetzung von Beschlüssen gegen Miteigentümer;
    • Beratung und gerichtliche Vertretung von Eigentümergemeinschaften im Zusammenhang mit Baumängeln, gegen Handwerker oder sonstige Dritte;
    • Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen;
    • Durchsetzung oder Abwehr der Beendigung des Hausverwaltervertrags;
    • u.a.